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Korrektur Kinderzulagen
Situation:
Kinderzulagen wurden in bereits abgeschlossenen Monaten falsch ausbezahlt. Werden Kinderzulagen falsch erfasst, dann führt dies zwangsläufig zu falschen Berechnen bei allen anderen Lohnarten, bei deren Berechnung die Kinderzulagen einen Einfluss hat.
Lösung:
- Bei der nächsten Lohnabrechnung für den betroffenen Mitarbeiter fügen Sie die Lohnart "Kinderzulagen" ein (eine Linie je Kind bzw. Monat) und tragen in der Spalte "Kommentar" den Text ein:
"Storno KZ MM.2022" bzw. den entsprechenden in den Vormonaten abgerechneten Kinderzulagenbetrag mit einem negativen (-) Vorzeichen in der Spalte "Betrag" ein.
Damit sind die falschen Beträge sowohl hinsichtlich der Sozialversicherungen wie auch der Quellensteuer storniert. - Fügen Sie die Lohnart "Kinderzulagen" ein (eine Linie je Kind bzw. Monat) und tragen in der Spalte "Kommentar" den Text ein:
"Korrigierte KZ MM.2022" bzw. den korrekten in den Vormonaten geschuldeten Kinderzulagenbetrag mit einem in der Spalte "Betrag" ein.
Damit sind die korrekten Beträge sowohl hinsichtlich der Sozialversicherungen wie auch der Quellensteuer korrigiert. - Bei Quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter zu berücksichtigen: der im "Korrektur-Monat" entstandene neue quellensteuerpflichtige Gesamtbetrag weicht vom vereinbarten
Monatslohn ab. Daher müssen Sie den korrekten Steuerprozentsatz in der Quellensteuertabelle ausfindig machen und in der Lohnabrechnung eintragen. - Der sich durch die Korrektur (inkl. dem für den laufenden Monat abgerechneten Lohn) sich ergebende Nettolohn wird wie üblich ausbezahlt.