Neue QR-Rechnungs-Vorschrift ab dem 22. November 2025

Ab dem 22. November 2025 treten in der Schweiz neue Richtlinien für QR-Rechnungen in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft den Swiss QR Code: Es werden künftig nur noch strukturierte Adressen (Typ S) akzeptiert, bei denen Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in separaten Feldern erfasst werden.

🔍 Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie eine Fakturierungssoftware verwenden, ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr System aktuell und konform mit den neuen Anforderungen ist.
Unternehmen müssen prüfen, ob ihre QR-Rechnungsgeneratoren das strukturierte Adressformat unterstützen, um auch nach diesem Datum weiterhin gültige Rechnungen erstellen zu können. Die Vorgaben stammen aus dem internationalen Standard ISO 20022 und sind verpflichtend.

❓Warum diese Umstellung?
Die strukturierte Adresse verbessert die Datenqualität, reduziert Fehler und macht die Zahlungsabwicklung effizienter.

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Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Online-Buchhaltungslösung unterstützt bereits heute QR-Rechnungen gemäss der neuen Vorschrift.
Keine komplizierten Updates nötig – alles ist bereits in unserer Plattform integriert.

Detaillierte Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie im offiziellen Dokument unseres Partners SIX, dem Schweizer Zahlungsdienstleister:
👉 Dokument hier

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2025-12-16T14:24:31+00:00November 6th, 2025|

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